St. Altfrid - Mein Weg zur Kur
Beantragung einer stationären Präventionsmaßnahme

1. Besuch des Hausarztes zur Attestierung Ihrer Indikationen für die Beantragung der stationären Mutter-Kind-Maßnahme.
Besuch des Kinderarztes zur Attestierung der Indikationen Ihres/r Kindes/r.
Einreichung der Antragsunterlagen inkl. ausgefüllter Atteste bei Ihrer Krankenkasse oder pflegebedürftigen Angehörigen.
2. Kontakt zu einer Caritas-Beratungsstelle aufnehmen. Hier erhalten Sie Informationen und Unterstützung zu
- Fragen der Antragsstellung und der Finanzierung (Aushändigung v. Antragsformularen)
- Auswahl der für Sie geeigneten Einrichtung
- Betreuung von zu Hause bleibenden Geschwistern, Kindern oder pflegebedürftige Angehörige
- Nachbetreuung durch Ihre Beratungsstelle ermöglicht die Stabilisierung des Kurerfolges nach der Maßnahme zu Haus
Aufenthalt im St. Altfrid Gesundheitszentrum
Bei der Auswahl der Klinik haben Sie ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht (SGB 1 § 33), auf das Sie sich bereits in Ihrem Antrag oder in einem späteren Widerspruch beziehen können. Unsere Mutter-Kind-Fachklinik St. Altfrid steht Patienten aller Versicherungsverhältnisse gleichermaßen offen! Wir verfügen über einen gültigen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V. Somit sind wir von allen gesetzlichen Krankenkassen und auch von den Beihilfestellen als Vorsorgeklinik anerkannt.
Wir freuen uns über Ihren Aufenthalt in unserem Gesundheitszentrum!
Bei Interesse und offenen Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 02905 - 94140 oder unter
info@st-altfrid.de. Wir rufen Sie gerne zurück!
Wenn Sie schon eine gültige Kostenzusage haben, können Sie sich mit unserem Antragsformular zur Kur
anmelden.
