| Indikationen Unsere Einrichtung ist seit 1992 von der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung - Deutsches Müttergenesungswerk - anerkannt. Mit den Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 a SGB V für die nachfolgenden Indikationen: | ||
Mütter: Kinder: Bei der Aufnahme von Kindern mit Schwerst-Mehrfachbehinderungen ist ein vorausgehendes Gespräch mit der Einrichtung erforderlich. |
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1996
bis 2005 Teilnahme an der Qualitätssicherungsmaßnahme des Forschungsverbunds
Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder in Zusammenarbeit
mit der medizinischen Hochschule Hannover, laufende interne und externe
Qualitätssicherung ist gewährleistet | ||